NEIN zur willkürlichen Überwachung von Versicherten

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Gespräche geführt gegen die willkürliche Überwachung von Versicherten

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DREI ARGUMENTE GEGEN DAS GESETZ

  1. NEIN ZU MASSLOSER ÜBERWACHUNG

    Das neue Gesetz weitet die Überwachung auf Krankenkassen, die AHV, die Arbeitslosenversicherung und die Ergänzungsleistungen (EL) aus. Jeder von uns kann damit überwacht werden. Neu auch in unseren eigenen vier Wänden. Das geht viel weiter als bisher und ist eine massive Verletzung der Privatsphäre von jeder und jedem von uns!

  2. NEIN ZU WILLKÜR

    Sozialversicherungsbetrug ist zu Recht strafbar. Die Polizei und die Justiz haben die Kompetenz und die Instrumente, um Missbrauch strafrechtlich zu verfolgen. Versicherungen können neu Überwachungen nach Gutdünken einleiten, ohne dass sie dabei kontrolliert werden. Kein Richter entscheidet über den schweren Eingriff in die Privatsphäre.

  3. NEIN ZU VERSICHERUNGSFICHEN

    Krankenkassen und Versicherungen verlangen vom Stimmvolk einen Blankoscheck für die Überwachung von uns Versicherten. Mit einem Nein zu diesem Gesetz fordern wir klare rechtsstaatliche Regeln für die Missbrauchsbekämpfung, die auch das Grundrecht auf Privatsphäre von uns versicherten Bürgerinnen und Bürgern schützen.


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